Aufnahme

Aufnahmeverfahren

Der erste meist telefonische Kontakt kommt durch Beratungsstellen, Sozialdienste, Kliniken oder durch die interessierte Person selber zustande.

Vorstellungsgespräch und Rundgang

Die betreffende Person wird zu einem gegenseitig unverbindlichen Informationsgespräch und zu einer Besichtigung des BiWo eingeladen. Es bietet sich für Bewerber und Bezugspersonen die Gelegenheit, vom Angebot und den Strukturen des Wohnheims einen ersten Eindruck zu bekommen. Das Gespräch soll dazu dienen, sich gegenseitig näher kennen zu lernen, Erwartungen zu klären und mögliche Zielsetzungen zu formulieren.

Probewohnen/Schnuppern

Das Probewohnen stellt eine Bedingung für den Eintritt ins BiWo dar. Im Alltag lernen wir unsere gegenseitigen Erwartungen, die Ziele, Stärken und Schwächen besser kennen. Es dauert zwischen 5-7 Tage und bildet für den Bewerber wie auch für die Leitung die Grundlage dar für die Entscheidung für einen Eintritt.

Aufnahmebedingungen sind

  • Der Eintritt ins BiWo soll aufgrund einer freiwilligen Entscheidung erfolgen.

  • Es ist uns wichtig, dass neu eintretende Menschen grundsätzlich fähig sind, sich in die bestehende Gruppe einzuleben und die Bereitschaft mitbringen, sich am Gruppenleben zu beteiligen.

  • Es wird vorausgesetzt, dass die BewerberIn weder fremd- noch akut selbstgefährdent ist.

  • Bewilligte KüG (Kostenübernahmegarantie Kanton)

  • Weitere Eintrittsbedingungen sind: Haftpflichtversicherung und unterschriebene Kostengutsprache (Taxordnung).

Nicht aufgenommen werden können: Akut suchtmittelabhängige Menschen, pflegebedürftige Personen, oder Menschen, die sich dem gegebenen Rahmen nicht anpassen können.

Wir halten nebst der psychiatrischen Diagnose eine möglichst ausgewogene Mischung verschiedener Faktoren der Bewohnergruppe für wichtig (Männer/Frauen, Jüngere/Ältere usw.).

Soweit die Gruppenzusammensetzung es erlaubt, werden Personen aus dem Kanton Luzern bevorzugt aufgenommen.